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   VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425   

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VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425 (https://dejure.org/2013,534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425 (https://dejure.org/2013,534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 4 ZB 11.1425 (https://dejure.org/2013,534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hundesteuer; erhöhter Steuersatz für Kampfhunde; BullterrierKein Erfordernis weiterer Aufklärung des rassespezifischen Gefahrenpotentials

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389

    Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Allerdings kann eine auf ungesicherter Tatsachengrundlage getroffene Regelung nicht allein wegen einer fortdauernden Verletzung der Beobachtungspflicht rechtswidrig werden, sondern nur wegen einer unterbliebenen inhaltlichen Nachbesserung, die aufgrund nachträglich zu Tage getretener Umstände zwingend geboten gewesen wäre (BayVGH, U.v. 26.9.2012 - 4 B 12.1389 - juris Rn. 41; B.v. 13.12.2012 - 4 B 12.567 - juris Rn. 34).

    Ein derart grundlegender Wandel kann bezüglich der Einschätzung des Gefahrenpotentials von Bullterriern nicht angenommen werden, da sich der Stand der Forschung über mögliche rassebedingte Einflüsse auf das Aggressionsverhalten dieser Hunde in den letzten Jahren nicht entscheidend geändert hat (vgl. BayVGH, U.v. 26.9.2012 a.a.O. RdNr. 41).

    Die in dieser Entscheidung enthaltenen auf eine singuläre Ausnahmekonstellation zugeschnittenen Aussagen lassen sich aber auf den Normalfall einer verfassungsrechtlichen Beobachtungspflicht nicht übertragen (BayVGH, U.v. 26.9.2012 - 4 B 12.1389 - juris Rn. 43 m.w.N.).

    Im Hinblick auf das hohe Gewicht des Schutzes des menschlichen Lebens und der Gesundheit und mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen der Beissvorfälle bei Hunden dieser Art bildeten die Daten zusammen mit den Äußerungen des fachwissenschaftlichen Schrifttums eine ausreichende Grundlage für gesetzliche Vorkehrungen gegen den Eintritt von Schädigungen durch Hunde dieser Rassen (zum Gefährdungspotential vgl. auch BayVGH, U.v. 26.9.2012 - 4 B 12.1389 - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Der von der Klägerin gerügte Aspekt der Beobachtungspflicht ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (U.v. 26.9.2012 - 4 B 12.1389 - juris).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Wird hierbei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit der Hunde nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, so muss der Normgeber die Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen (BVerfG, U.v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141/158).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 16. März 2004 (BVerfG - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141/159) die gesetzgeberische Annahme, dass Hunde der Rasse Bullterrier für Leib und Leben von Menschen so gefährlich seien, dass ihre Einfuhr und ihr Verbringen in das Inland unterbunden werden müssten, als vertretbar und nicht offensichtlich unrichtig angesehen.

  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Diese Pflicht gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für die Vorschrift über Kampfhunde, da über die Ursache des aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen noch erhebliche Unsicherheit besteht (BayVerfGH, E.v. 12.10.1994 - Vf. 16-VII-92, Vf. 5-VII-93 - VerfGH 47, 207/231 = NVwZ-RR 1995, 262/266; BVerwG, U.v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 - BVerwGE 110, 265/276).

    So ist bereits der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 1994 (BayVerfGH, E.v. 12.10.1994 - Vf. 16-VII-92, Vf. 5-VII-93 - VerfGH 47, 207/231 = NVwZ-RR 1995, 262/266; ebenso BerlVerfGH, U.v. 12.7.2001 - 152/00 - NVwZ 2001, 1266/1270) unter Bezugnahme auf die im Wesentlichen übereinstimmende Fachliteratur zu dem Ergebnis gelangt, dass zumindest bei einem nicht unbeträchtlichen Teil der Züchtungen dieser Hunderasse eine genetische Hypertrophie des Aggressionsverhaltens feststellbar sei.

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Eine Ausnahme hiervon in Gestalt einer aktiven und kontinuierlich zu erfüllenden Sachaufklärungspflicht hat das Bundesverfassungsgericht lediglich in seiner zweiten Abtreibungsentscheidung wegen des hohen Ranges der hier zu schützenden Rechtsgüter angenommen (BVerfG, U.v. 28.5.1993 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 - BVerfGE 88, 203/310 f.).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Diese Pflicht gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für die Vorschrift über Kampfhunde, da über die Ursache des aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen noch erhebliche Unsicherheit besteht (BayVerfGH, E.v. 12.10.1994 - Vf. 16-VII-92, Vf. 5-VII-93 - VerfGH 47, 207/231 = NVwZ-RR 1995, 262/266; BVerwG, U.v. 19.1.2000 - 11 C 8/99 - BVerwGE 110, 265/276).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Eine Ausnahme hiervon in Gestalt einer aktiven und kontinuierlich zu erfüllenden Sachaufklärungspflicht hat das Bundesverfassungsgericht lediglich in seiner zweiten Abtreibungsentscheidung wegen des hohen Ranges der hier zu schützenden Rechtsgüter angenommen (BVerfG, U.v. 28.5.1993 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 - BVerfGE 88, 203/310 f.).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht kann dabei erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass die ursprünglich rechtmäßige Regelung aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, B.v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
    Die Frage der Zulässigkeit einer dynamischen Verweisung ist im übrigen durch eine der Entscheidung des OVG Münster nachgehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts höchstrichterlich entschieden (BVerwG, B.v. 28.7.2005 - 10 B 34/05 - NVwZ 2005, 1325).
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

  • VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03

    Erweiterung der Kampfhundeliste

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 14 A 2973/02

    Dynamischer Verweis in Hundesteuersatzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1990 - 22 A 1393/90

    Halten von Geldspielgeräten; Spielhalle; Vergnügungssteuer; Erdrosselnde Wirkung;

  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 B 12.567

    Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde

  • FG Nürnberg, 26.11.2002 - I 152/00

    Fehlende Finanzierbarkeit einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • VG Gießen, 01.11.2010 - 8 K 842/10

    Ausschöpfung des Steueranspruchs

  • VG Minden, 20.09.2010 - 5 K 241/09
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 3 L 107/19

    Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse Miniatur Bullterrier

    Der Normgeber ist berechtigt, angesichts der langen Verwendung der genannten Hunderassen als Gebrauchs- und Schutzhunde den Gesichtspunkt, dass bei diesen Hunden möglicherweise eine ähnliche Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegen könne, geringer zu gewichten oder ganz zurückzustellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 4 ZB 11.1425 - juris Rn. 10).

    Zudem ist nicht auszuschließen, dass bei einem Vermutungshund wie dem Bullterrier ein behördlich angeordneter (bspw. § 3 Abs. 3 HessHundeV) oder sogar gesetzlich vorgesehener Leinen- und/oder Maulkorbzwang (§ 5 Abs. 2 LHundeG NRW) die Wahrscheinlichkeit von Beißvorfällen erheblich verringert und damit den Vergleich mit anderen Hunderassen wegen der unterschiedlichen Ausgangssituation von vornherein ausschließt (zum Ganzen: vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2013, a.a.O., Rn. 10).

  • VG Cottbus, 28.12.2016 - 1 L 159/16

    Kommunalrecht: Hundesteuer; Erhöhte Hundesteuerpflicht für gefährliche Hunde

    Da solche Umstände vorliegend nicht erkennbar sind, kommt es auf die bei der Antragstellerin möglicherweise dennoch entstandene Erwartung, dass der ursprüngliche Steuerbescheid unverändert bleiben werde, mangels Schutzwürdigkeit nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8/99 -, juris Rn. 34; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 4 ZB 11.1425 -, juris Rn. 15; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, juris Rn. 51).
  • VG München, 12.11.2013 - M 10 K 13.1370

    Befreiung von der Steuerpflicht gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS nur bei vorwiegender

    Dies hat aber keinen Vertrauensschutz dergestalt zur Folge, dass der Fehler nicht mehr korrigiert werden und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit vom Kläger nur eine niedrigere Steuer als von anderen Zweitwohnungsinhabern gefordert werden dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425 - juris).
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 ZB 16.449

    Aufrundung des pauschalierten Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber

    Danach kann eine Regelung nicht allein wegen einer fortdauernden Verletzung der Beobachtungspflicht rechtswidrig werden, sondern nur wegen einer unterbliebenen inhaltlichen Nachbesserung, die aufgrund nachträglich zu Tage getretener Umstände zwingend geboten gewesen wäre (BayVGH, U.v. 26.9.2012 - 4 B 12.1389 - VGH n.F. 65, 183/195 = BayVBl 2013, 369; B.v. 10.1.2013 - 4 ZB 11.1425 - juris Rn. 7 f.; jeweils m.w.N.).
  • VG Augsburg, 08.10.2014 - Au 6 K 13.1562

    Kurbeitragspflicht von Zweitwohnungsinhabern; zulässiger pauschalierter

    Sie aktualisiert sich vielmehr grundsätzlich erst dann, wenn die Rechtswidrigkeit der Norm erkannt oder jedenfalls deutlich erkennbar wird (so im Bereich des Sicherheitsrechts zur Kampfhundesteuer BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 4 ZB 11.1425 - juris Rn. 7, 8).
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